Informationen für die Bewerbenden des EJ 2023 FOS Polizei
Hallo liebe Bewerberinnen und Bewerber des Einstellungsjahres 2023/ FOS Polizei,
wir sind seit dem 01.02.2023 mit unserem neuen Jobportal online. Aufgrund dessen wurde diese Seite in den Inhalten reduziert. Sie finden nun weitere Informationen auf www.next-level-polizei.de.
Ihre Bewerbung werden wir wie gewohnt bearbeiten! Hier finden Sie nun nochmal die wichtigsten Informationen zur weiteren Verfahrensweise:
- Sie nutzen bitte die Formulare, die hier auf der Startseite hinterlegt sind!
- Sie nutzen wie gewohnt das „Nachrichtenportal“ zur Kommunikation mit Ihrer Sachbearbeitung (dieses finden Sie ebenfalls hier auf der Startseite)!
14-Tage-Frist nach Online-Bewerbung
Einzureichen sind:
- Personalausweis, Reisepass oder ggf. Aufenthaltstitel (einfache Kopie)
- Basisformulare (1-3) inklusive Lebenslauf (hier auf der Startseite hinterlegt!)
Senden Sie Ihre Unterlagen fristgerecht an folgende Adresse:
LAFP NRW
Dezernat 53/ FOS
Weseler Straße 264
48151 Münster
Wenn Sie die 14-tägige Frist überschritten haben und dennoch weiter am Auswahlverfahren teilnehmen möchten, rufen Sie uns bitte zur Klärung der weiteren Verfahrensweise an: Tel. 0251/7795-5353.
Erster Auswahlverfahrenstag bestanden (2. Bewerbungsphase beginnt)
Nach dem bestandenen ersten Auswahlverfahrenstag senden Sie uns folgende weitere Unterlagen in Kopie postalisch zu:
- Zusatzformulare (4-9), wobei die Formulare 8 und 9 nur dann beizufügen sind, wenn diese auf Sie zutreffen sollten
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Schulzeugnis, aus dem hervorgeht, dass Sie spätestens zum Beginn der FOS einen mittelern Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe haben
- Falls gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (auch Jungendstrafrecht) anhängig ist bzw. war oder Sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sind: das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft
- Falls Sie Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung oder Niederlassungserlaubnis
- Falls Sie Ihren mittleren Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung
- Falls Sie das 35. Lebensjahr (zum 01.09. im Jahr des FOS-Beginn) bereits vollendet haben, benötigen wir entsprechende Nachweise zur Prüfung der Ausnahme zum Höchstalter
- Falls Sie eingebürgert wurden: eine Kopie der Einbürgerungsurkunde.
- Falls Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind: den Registrierschein des Grenzdurchgangslagers
Als beglaubigte Kopie benötigen wir (Beglaubigungen sind postalisch einzureichen):
- Abschlusszeugnis des mittleren Schulabschlusses (unmittelbar nach Erhalt)
- Aufenthaltsstatus (bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern) sowie die für die Ausnahme zur Einstellung erforderliche Dolmetscherbescheinigung. Dasselbe gilt für eine Einbürgerungsurkunde. Die Gültigkeit der Dokumente muss über den Einstellungstermin hinaus vorliegen.
Bei Fragen erreichen Sie uns Montag-Freitag von 08:00-15:30 Uhr
WhatsApp: 0173-961 9600
Hotline: 0251/7795-5353.